Die verabschiedete Strukturreform, für die eine Satzungsänderung des DTB erforderlich ist, sieht im Kern die Einführung eines hauptamtlichen Vorstandes vor, der fortan in der Gesamtverantwortung steht. Das ehrenamtliche Präsidium bestimmt künftig die Zusammensetzung des Vorstandes und fungiert in neuer Rolle als Aufsichtsratsgremium. Der Bundesrat mit Vertreter:innen der 17 Landesverbände ist als Beratungsgremium des Präsidiums in die Struktur eingebunden. Das oberste Beschlussorgan bleibt weiterhin die Mitgliederversammlung, die sich ebenfalls aus Vertreter:innen der Landesverbände zusammensetzt.

„Die Modernisierung der DTB-Strukturen ist eine der bedeutendsten Reformen seit Bestehen des Verbandes. Durch diese Reform setzten wir den eingeschlagenen Kurs für eine Stärkung des Hauptamtes und eine Entlastung des Ehrenamtes konsequent fort. Wir sind überzeugt, dass wir so die Voraussetzungen für mehr Effizienz und Professionalisierung innerhalb des Verbandes schaffen und damit die Grundlagen, um den Tennissport in Deutschland in eine moderne Zukunft zu führen“, so DTB-Präsident Dietloff von Arnim.

Die Eckpfeiler der neuen Struktur wurden in den zurückliegenden Jahren in regelmäßiger Abstimmung zwischen DTB und Landesverbänden erarbeitet. Zielsetzung ist es schon bei der Mitgliederversammlung im November die Wahlen des Präsidiums auf Basis der neuen Struktur durchzuführen.

Beratungen über alternative Finanzierungsmodelle sowie die Konzeption tennis.de PLUS wurden fortgeführt. Ergebnisse wurden noch nicht abgestimmt. Sie wurden in die zuständigen Gremien zur weiteren Ausarbeitung gegeben und stehen demnächst zur Abstimmung.

Quelle: Deutscher Tennis Bund Website